Impulscafé: Verantwortungseigentum als Inspiration für die Unternehmensgestaltung
Annette Bohland mit Maike Kauffmann, Co-Lead Purpose Stiftung gGmbH und den Firmen Waschbär und WEtell als Praxisbeispiele
Zeit & Ort
09. Nov. 2023, 14:30 – 16:30
Webinar
Über die Veranstaltung
Programm:
- Begrüßung und Einstieg
- „Unternehmenseigentum für eine nachhaltige Wirtschaft – Die Idee des Verantwortungseigentums“ Input von Maike Kauffmann, Co-Lead Purpose Stiftung gGmbH
- Zwei Verantwortungseigentümer berichten aus der Praxis: Katharina Hupfer, Geschäftsführerin der Firma Waschbär www.waschbaer.de
Andreas Schmucker, Mit-Gründer und Mit-Geschäftsführer der Firma WEtell www.wetell.de
- Diskussion und Austausch
- Abschluss
Die Veranstaltung moderiert Annette Bohland, Gründungsmitglied des Coachingzentrums.
Für die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft braucht es Menschen, die Unternehmen und Organisation zukunftsfähig gestalten. Viele von Ihnen machen sich bereits Gedanken, wie Sie Ihr Unternehmen/Ihre Organisation zukunftsfähig aufstellen oder auch in die nächste Generation überführen können. Das Impulscafé beleuchtet die Idee des Verantwortungseigentums und fragt, wie Sie die Impulse daraus ganz konkret für Ihre eigenen Fragen nutzen können.
Das Verantwortungseigentum folgt zwei Grundprinzipien:
- Die Stimmrechte und damit die Gestaltung des Unternehmen liegt bei Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens langfristig tragen – damit ist das Unternehmen selbstbestimmt. Die Verantwortungseigentümer:innen übernehmen die unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das Vermächtnis des Unternehmens.
- Gewinne sind Mittel zum Zweck: Schon heute betrachten viele UnternehmerInnen ihre Unternehmen als etwas, das über ihr persönliches Vermögen hinausgeht. Nach diesem Prinzip werden Gewinne und Vermögen des Unternehmens für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder gespendet. Gewinne können nur „limitiert” und mit Gegenleistung entnommen werden, um Investor:innen eine risikoadäquate Verzinsung und Gründer:innen eine faire Kompensation zu ermöglichen. Die „Verantwortungseigentümer:innen“ sind eben nicht mehr „Vermögenseigentümer:innen”.