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Impulscafé: Verantwortungseigentum als Inspiration für die Unternehmensgestaltung

Annette Bohland mit Maike Kauffmann, Co-Lead Purpose Stiftung gGmbH und den Firmen Waschbär und WEtell als Praxisbeispiele

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Zeit & Ort

09. Nov. 2023, 14:30 – 16:30

Webinar

Über die Veranstaltung

Programm:

  1. Begrüßung und Einstieg
  2. „Unternehmenseigentum      für eine nachhaltige Wirtschaft – Die Idee des Verantwortungseigentums“      Input von Maike Kauffmann, Co-Lead Purpose Stiftung gGmbH
  3. Zwei      Verantwortungseigentümer berichten aus der Praxis:                                      Katharina Hupfer, Geschäftsführerin der Firma Waschbär www.waschbaer.de

Andreas Schmucker, Mit-Gründer und Mit-Geschäftsführer der Firma WEtell www.wetell.de

  1. Diskussion und Austausch
  2. Abschluss

Die Veranstaltung moderiert Annette Bohland, Gründungsmitglied des Coachingzentrums.

Für die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft braucht es Menschen, die Unternehmen und Organisation zukunftsfähig gestalten. Viele von Ihnen machen sich bereits Gedanken, wie Sie Ihr Unternehmen/Ihre Organisation zukunftsfähig aufstellen oder auch in die nächste Generation überführen können.  Das Impulscafé beleuchtet die Idee des Verantwortungseigentums und fragt, wie Sie die Impulse daraus ganz konkret für Ihre eigenen Fragen nutzen können.

Das Verantwortungseigentum folgt zwei Grundprinzipien:

  1. Die Stimmrechte und damit die Gestaltung des      Unternehmen liegt bei Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind und      die Werte des Unternehmens langfristig tragen – damit ist das Unternehmen      selbstbestimmt. Die Verantwortungseigentümer:innen übernehmen die      unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das      Vermächtnis des Unternehmens.
  2. Gewinne sind Mittel zum      Zweck: Schon heute betrachten viele UnternehmerInnen ihre Unternehmen als      etwas, das über ihr persönliches Vermögen hinausgeht. Nach diesem Prinzip      werden Gewinne und Vermögen des Unternehmens für die      Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck,      werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder      gespendet. Gewinne können nur „limitiert” und mit Gegenleistung entnommen      werden, um Investor:innen eine risikoadäquate Verzinsung und Gründer:innen      eine faire Kompensation zu ermöglichen. Die      „Verantwortungseigentümer:innen“ sind eben nicht mehr      „Vermögenseigentümer:innen”.

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